Unterstützte Beschäftigung
Eine geeignete Tätigkeit auf dem Ersten Arbeitsmarkt mit einer Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis zu finden, ist das Ziel.
Dauer der Maßnahme bis zu 2 Jahren, in Ausnahmefällen bis zu 3 Jahren.
Phasen
Einstiegsphase
• dient der Vorbereitung auf die betriebliche Erprobung
• möglichst frühzeitige Erprobung im Betrieb (wohnortnah)
• Dauer: längstens 8 Wochen
• erprobungsfreie Zeiten: Anwesenheit mindestens 15 Stunden wöchentlich
(Maßnahme träger)
Qualifizierungsphase
• erfolgt, wenn der Teilnehmer beruflich und betrieblich orientiert ist
(„Erst platzieren, dann qualifizieren im Betrieb“)
• praxisorientiertes Qualifizieren im Betrieb
Stabilisierungsphase
• dient der Festigung im betrieblichen Alltag
• Ziel: dauerhafte Beschäftigung im Betrieb
Projekttage
• Im Durchschnitt ein Projekttag pro Woche
• z. B.: zur Reflexion, Persönlichkeitsbildung, Schlüsselqualifikationen,
berufsübergreifende Kenntnisse, berufsbezogenes Theoriewissen
Neue Perspektiven
Unterstützte Beschäftigung bietet Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf durch neue Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten vielfältige Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie eröffnet Menschen mit Einschränkungen die Chance, auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung entsprechend ihren Fähigkeiten und Wünschen aufzunehmen.
So funktioniert die Unterstützte Beschäftigung
Menschen mit Einschränkungen erhalten die Möglichkeit, sich auf dem ersten Arbeitsmarkt zu orientieren, einfache Tätigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern zu erproben und sich mit Unterstützung sehr praxisnah zu qualifizieren. Unterstützte Beschäftigung beginnt mit einer individuellen Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz im Betrieb. Sie wird durch eine übergreifende Wissens- und Kompetenzvermittlung begleitet. In dieser Zeit steht den Teilnehmern im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ein Qualifizierungstrainer zur Seite. Die Förderung der Sozialkompetenz und die Weiterentwicklung der Persönlichkeit sind weitere Inhalte der Unterstützten Beschäftigung, die die Qualifizierungstrainer vermitteln. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen nach erfolgreicher Qualifizierung am Arbeitsplatz in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Weitere Berufsbegleitung ist nach individuellem Bedarf möglich.
Förderungsfähiger Personenkreis
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund einer Einschränkung besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Berufsleben benötigen.